258 Passer 258
von der Saltauser Brücke bis zur Variantenbrücke oberhalb der Gilfschlucht
In diesem Abschnitt ist nur das Fliegen- fischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken er- laubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Strea- mern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten. Vom 01.10. bis 31.10. darf nur mit der Fliegenrute und ma- ximal zwei künstlichen Fliegen (Trockenfliegen oder Nymphen) gefischt und nur die Regebogenforelle entnommen werden. Im Oktober sollte nicht gewatet werden, um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.
Marmorierte Forelle und Hybriden (Kreuzung Marmorierte Forelle/Bachforelle) (MF) ganzjährig geschont
Bachforelle (BF) 35cm
Regenbogenforelle (RF) 25cm
Bachsaibling (BS) 25cm
Äsche (A) ganzjährig geschont
Seesaibling (BS) 25cm
Seeforelle (SF) 35cm
max. 4 Salmoniden, von denen höchstens 1 Bachforelle. Die Marmorierte Forelle, deren Hybriden, sowie die Äsche sind in diesem Abschnitt ganzjährig geschont – striktes Entnahmeverbot!
Bitte beachten Sie, dass für den Rest der Angelsaison 2025 keine Tageskarten mehr ausgestellt werden.